
Das übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen hat BaFin und Bundesbank bedeutende Risikokonzentration en auf Konglomeratsebene anzuzeigen, es sei denn, ein übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen ist nach Versicherungsaufsichtsgesetz anzeigepflichtig. Das BFM ist ermächtigt, durch RVO im Benehmen mit der Bundesbank nähere Bestimmungen......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/risikokonzentration-von-finanzkong
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